Cyberschäden werden teurer

Tag für Tag wird das Internet von einer Vielzahl neuer Viren, Trojaner und weiterer Schadprogramme geflutet. Besonders im Fokus stehen Unternehmen – und zwar unabhängig von ihrer Größe, denn die meisten Cyberangriffe erfolgen ungezielt und automatisiert. Der angerichtete Schaden bezifferte sich 2022 durchschnittlich auf rund 42.000 Euro und damit 5.000 Euro mehr als im Vorjahr, […]
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Versicherungs-News

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Tag für Tag wird das Internet von einer Vielzahl neuer Viren, Trojaner und weiterer Schadprogramme geflutet. Besonders im Fokus stehen Unternehmen – und zwar unabhängig von ihrer Größe, denn die meisten Cyberangriffe erfolgen ungezielt und automatisiert. Der angerichtete Schaden bezifferte sich 2022 durchschnittlich auf rund 42.000 Euro und damit 5.000 Euro mehr als im Vorjahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich vermeldete. Nichtsdestotrotz gebe es noch „große Sicherheitslücken“ bei den meisten Unternehmen.

Auch auf eine Cyberversicherung, die nicht nur die Kosten übernimmt, sondern auch bei Prävention und Schadensbegrenzung hilft, verzichten viele Gewerbetreibende. Das Anbieterspektrum in dieser noch relativ jungen Versicherungssparte wächst derweil weiter: Während 2020 lediglich 33 Gesellschaften Cybertarife im Portfolio hatten, waren es 2022 schon 41. Für Cyberschäden leisteten sie im vergangenen Jahr insgesamt 121 Millionen Euro, auch an Privatpersonen.

Aktuelle News

Wachsende Offenheit gegenüber privaten Cyberversicherungen
Die Bedrohung aus dem Netz nimmt Jahr für Jahr zu, und KI erleichtert Cyberkriminellen ihre „Arbeit“ zusätzlich. Dass davon nicht nur Unternehmen und andere Organisationen betroffen sind, offenbart die Global Cyber Risk and Insurance Survey 2026, für die im Auftrag von Munich Re 9.500 Personen in 20 Ländern befragt wurden. 58 Prozent von ihnen gaben […]
„Gewinn für Anleger“: das Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (dessen voller Name hier einen ganzen Absatz in Anspruch nähme), mit dem EU-Leitlinien zum Liquiditätsmanagement in Fonds in deutsches Recht übertragen werden. Es verpflichtet Kapitalverwaltungsgesellschaften, für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Instrumente in den Anlagebedingungen zu hinterlegen und deren konkrete Anwendung zu beschreiben. […]