Neues Rating unterstreicht Qualität von Sterbegeldversicherungen

Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen hat 89 Sterbegeldtarife unter die Lupe genommen. Mehr als jeder dritte erhielt die Top-Note von fünf Sternen, immerhin 43 wurden mit vier Sternen bewertet. Lediglich ein Angebot wurde mit zwei Sternen abgestraft, die schlechteste Note gar nicht vergeben. Darin spiegelt sich die insgesamt hohe Bedingungsqualität des Marktangebots wider. Die […]
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Versicherungs-News

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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen hat 89 Sterbegeldtarife unter die Lupe genommen. Mehr als jeder dritte erhielt die Top-Note von fünf Sternen, immerhin 43 wurden mit vier Sternen bewertet. Lediglich ein Angebot wurde mit zwei Sternen abgestraft, die schlechteste Note gar nicht vergeben. Darin spiegelt sich die insgesamt hohe Bedingungsqualität des Marktangebots wider.

Die Kosten für Beerdigungen, für die eine Sterbegeldpolice einspringt, sind zwischen 2016 und 2021 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Auch wenn niemand gern über den eigenen Tod nachdenkt: Die Vorstellung, dass die Hinterbliebenen in der Zeit tiefster Trauer mit akuten Geldsorgen konfrontiert werden, bereitet den meisten Menschen Unbehagen. Eine Beerdigung kostet mit Leichenschmaus schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Eine Sterbegeldversicherung übernimmt nicht nur diese Kosten (je nach Tarif teilweise oder ganz), sondern wartet in der Regel auch mit Assistance-Leistungen auf, die für die Angehörigen eine große organisatorische Entlastung bedeuten.

Aktuelle News

Europas Risikoscheu kostet doppelt
Rund 15 Prozent ihres Nettoeinkommens legen die Europäer auf die hohe Kante. Damit beläuft sich die Sparquote auf das Dreifache der US-amerikanischen. Doch während jenseits des Atlantiks laut Boston Consulting Group 56 Prozent der Haushalte am Kapitalmarkt investieren, sind es in Europa nur 27 Prozent. Etwa 12 Billionen Euro lassen die Europäer unverzinst oder mit […]
Das Werkstattrisiko hat Grenzen
Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf […]