Pflichtversicherung gegen Elementarschäden mindestens vertagt

Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: […]
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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.

Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.

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Jahr für Jahr müssen die europäischen Versicherer Berichte zu ihrer Solvabilität und Finanzlage (Solvency Financial Condition Reports, SFCR) vorlegen. Damit soll ihre Risikotragfähigkeit auch in eventuellen Krisenzeiten sichergestellt werden. Wenn ein Unternehmen eine Solvenzquote von 100 Prozent aufweist, bedeutet das: Selbst in einem extremen Stressszenario, wie es statistisch nur alle 200 Jahre zu erwarten ist, […]
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