Sind Wärmepumpen über die Gebäudeversicherung abgedeckt?

Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch […]
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Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift.

Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft weniger als zehn Euro pro Monat deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.

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